Reiserücktritt

Warum brauchen Reisende eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ?

- Absicherung der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise

- Absicherung der Mehrkosten bei verspäteter Hinreise

................aufgrund eines versicherten Ereignisses

Abschlussfrist

Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sollte mit der Reisebuchung abgeschlossen werden, jedoch spätesten 30 Tage vor Reisebeginn.

Liegen zwischen Buchung und Antritt der Reise nur noch max. 30 Tage, muss die Versicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung abgeschlossen werden.

Versicherungszeitraum – von wann bis wann ?

- Der Versicherungsschutz gilt von der Buchung und dem Abschluss der Versicherung bis zum Reiseantritt.

Versichertes Ereignis – was ist das bei der RRV ?

- Unerwartet schwere Erkrankung einer Risikoperson

- Tod und Unfall einer Risikoperson

- Schwangerschaft der Versicherten

- Schüler /Studentenschutz, Wiederholungsprüfung fällt in die Reisezeit

- Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit

- Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit

- Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer,

- Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter.

- Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst.

Versichertes Ereignis – wen muss es betreffen

- Die versicherte Person

- Eine Risikoperson

- Untereinander versicherte Personen (zusammen gebucht und Reise versichert –

max. 4 Personen ) Gilt nicht bei Gruppenversicherungen !

Risikopersonen – wer ist das ?

- Versicherte Personen die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben (

max. 4 Personen) Gilt nicht bei Gruppenversicherungen !

- Die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner, Lebensgefährten einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern,
Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern,
Großeltern, Geschwister, Enkel,Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.

- Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.

- Für das Ereignis Tod gilt der Versicherungsschutz auch für Tante, Onkel, Nichte und Neffe.

Selbstbeteiligung

In allen Versicherungsfällen hat der Kunde keine Selbstbeteiligung, mit der Ausnahme eines Versicherungsfalls der durch eine ausschließlich ambulant behandelte Erkrankung ausgelöst wurde, in diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des Erstattungsfähigen Betrags.

Ein Unfall gilt nicht als Erkrankung, auch hier hätte der Kunde keine Selbstbeteiligung.

Schadensfall – was ist zu tun ?

- Der Reisende muss unverzüglich die gebuchte Reise beim Veranstalter stornieren.

Schadenunterlagen – was benötigt die Versicherung ?

- Ein ausgefülltes Schadensformular ( im Internet unter www.hmrv.de )

- Die Buchungsbestätigung

- Die Stornokostenrechnung

- Den Versicherungsnachweis

- Ärztlichesatest, Sterbeurkunde, Arbeitslosenbescheid.

Das Schadenformular kann auch im Internet unter www.hmrv.de heruntergeladen werden, hier klicken Sie bitte auf den Menüpunkt „Service“. Der Kunde kann sich das Formular aber auch von der HanseMerkur Reiseversicherung zuschicken lassen, Telefon

040-4119-1501.

Die vollständigen Versicherungsbedingungen sind ebenfalls im Internet (www.hmrv.de)

hinterlegt, hier klicken Sie bitte auf „Reiseversicherungen.

Stand März 2009